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Leitfaden · BFSG-Durchsetzung · Mai 2026

BFSG-Abmahnung erhalten — was jetzt?

Seit August 2025 verschicken Anwaltskanzleien in Deutschland Abmahnungen wegen Verstößen gegen das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz. Wenn der Brief auf Ihrem Tisch liegt, zählt nicht mehr Werbeprosa, sondern was Sie nachweisen können. Dieser Leitfaden geht durch die ersten 14 Tage.

Realität, Mai 2026

Eine BFSG-Abmahnung ist kein Hinweisschreiben. Sie enthält in der Regel Unterlassungsverpflichtung, Fristsetzung von 7–14 Tagen und Anwaltskostenforderung. Wer reagiert wie ohne Strategie, zahlt unnötig oder unterzeichnet zu viel. Wer reagiert mit Nachweisen, drückt das Risiko deutlich.

Quellen: Bundesfachstelle Barrierefreiheit · Anwaltspraxis BFSG-Durchsetzung

Tag 1–2: Brief lesen, nichts unterzeichnen

Eine BFSG-Abmahnung enthält fast immer eine vorformulierte Unterlassungserklärung. Diese wird regelmäßig zu weit gefasst: sie kann eine pauschale 100-prozentige Konformität verlangen, die kein Tool und kein Audit garantieren kann. Unterzeichnen Sie diese Vorlage nicht ohne anwaltliche Prüfung.

Notieren Sie sich aus dem Brief: Datum, Frist, gerügte Verstöße (welche WCAG-Kriterien werden konkret genannt), Anwaltskanzlei, Mandant, geforderter Schadensersatz oder Anwaltskosten.

Tag 3–4: Bestand sichern

Das Wichtigste in dieser Phase ist Beweissicherung. Sie brauchen einen unabhängigen, zeitgestempelten Stand Ihrer Website zum Zeitpunkt der Abmahnung. Drei Quellen:

  • Ein automatisierter WCAG-Scan Ihrer Hauptseiten — mit Datum, Engine-Version (z. B. axe-core 4.11) und vollständiger Fehlerliste pro Selektor.
  • Wenn vorhanden, frühere Scans aus den letzten 12 Monaten — sie zeigen fortlaufende Sorgfalt, die das Hauptargument gegen Vorsatz ist.
  • Versionskontrolle Ihres Frontend-Codes für die abgemahnten Seiten — wann wurden welche Änderungen gemacht.

Wer keine fortlaufenden Scans hat, beginnt jetzt damit. Ein einzelner Scan zum Zeitpunkt der Abmahnung ist besser als kein Scan, aber deutlich schwächer als eine Historie.

Tag 5–7: Konformitätsstatus realistisch bestimmen

Die meisten BFSG-Abmahnungen führen drei bis sieben WCAG-Verstöße konkret an. Prüfen Sie diese zuerst — nicht den ganzen Katalog. Typische Beanstandungen, die wir bei WCAGdesk in deutschen Shops am häufigsten sehen:

  • color-contrast (WCAG 1.4.3) — Buttons, Hinweise, Sekundärtext
  • image-alt (WCAG 1.1.1) — Produktbilder ohne Alt-Text
  • label (WCAG 1.3.1, 4.1.2) — Formularfelder ohne label oder aria-label
  • landmark-one-main (WCAG 1.3.1) — fehlendes <main>-Element
  • link-name (WCAG 4.1.2) — leere Links, häufig hinter Icons

Wenn der gerügte Verstoß real ist: dokumentieren, planen, beheben. Wenn er nicht reproduzierbar ist (z. B. weil er nur in einem A/B-Test erschien): das ebenfalls dokumentieren. Reproduzierbarkeit ist ein Verteidigungsargument.

Tag 8–10: Modifizierte Unterlassungserklärung formulieren

Anwälte kennen das Muster: vorgelegte Erklärung wird durch eine modifizierte ersetzt, die konkrete behobene Verstöße benennt, statt pauschale Versprechen zu geben. Hier hilft Ihre Beweissicherung aus Tag 3–4: Sie können auf konkrete Scans, Code-Änderungen und Behebungsdaten verweisen.

Eine modifizierte Erklärung sollte enthalten: gerügte Verstöße einzeln, jeweiligen Behebungsstand, Behebungsdatum, weiterführende Maßnahmen (z. B. fortlaufendes Monitoring), Kontaktstelle Barrierefreiheit. Die Erklärung wird über einen Anwalt eingereicht.

Tag 11–14: Konformitätsbericht erstellen und veröffentlichen

Das BFSG verlangt einen Konformitätsbericht auf einer öffentlich erreichbaren Seite (typischerweise /erklaerung-zur-barrierefreiheit). Dieser Bericht enthält sieben Pflichtangaben — Konformitätsstatus, Datum der Prüfung, Prüfmethode, bekannte Nichtkonformitäten, Begründung bei Unverhältnismäßigkeit, Feedback-Mechanismus, Durchsetzungsverfahren.

Der Bericht ist nicht nur juristisches Dokument, sondern auch Verhandlungsargument. Ein gepflegter, automatisch aus echten Scans erzeugter Bericht zeigt fortlaufende Sorgfalt. Ein leeres Template oder eine generische Vorlage zeigt das Gegenteil.

Was WCAGdesk in dieser Lage liefert

Wir sind kein Anwalt und kein Overlay. Wir sind die zeitgestempelte Quelle, aus der Anwalt und Konformitätsbericht ihre Fakten ziehen:

  • Tag-1-Scan über Ihre wichtigsten 50–200 Seiten mit axe-core 4.11, sortiert nach Severity.
  • Tägliche Folgescans, damit Sie Behebungen unmittelbar sehen und Regressionen vor dem nächsten Brief auffangen.
  • Vierteljährlich erzeugter Konformitätsbericht (DE oder EN), automatisch aus dem aktuellen Scan vorausgefüllt.
  • PDF-Export jedes Scans für die Unterlagen Ihres Anwalts.

Was wir nicht versprechen

Keine 100-prozentige Konformität. Keine juristische Beratung. Keine automatische Behebung. Automatisierte Scans erkennen ca. 30–40 % der WCAG-Probleme; eine manuelle Expertenprüfung bleibt nötig. Das wird offen kommuniziert — auch im Bericht. Genau diese Offenheit ist Teil der Verteidigungsstärke: ein Bericht, der ehrlich Lücken benennt und kontinuierliche Behebung belegt, schlägt einen, der Vollständigkeit behauptet.


Sie haben den Brief schon. Beginnen Sie mit dem Scan.

Ein einzelner Scan in 30 Sekunden. Volle Liste der gefundenen WCAG-Verstöße pro Seite. Kostenlos, ohne Anmeldung. Wer dann Tagesmonitoring will, kann auf Defense umsteigen.